Arbeitsgericht Trier
Das Arbeitsgericht Trier, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der fünf rheinland-pfälzischen Arbeitsgerichte.
Gerichtssitz und -bezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Gericht hat seinen Sitz in Trier in der Dietrichstraße 13. Es hält Gerichtstage in Bernkastel-Kues und Gerolstein ab.
Das Arbeitsgericht Trier ist örtlich für Rechtsstreitigkeiten aus der Stadt Trier, dem Landkreis Bernkastel-Wittlich, dem Landkreis Bitburg-Prüm, dem Landkreis Vulkaneifel und dem Landkreis Trier-Saarburg zuständig. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.
Gerichtsgebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Arbeitsgericht Trier befindet sich gemeinsam mit dem Sozialgericht Trier in der Dietrichstraße 13.
Übergeordnete Gerichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Dem Arbeitsgericht Trier sind das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht in Erfurt übergeordnet.
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Koordinaten: 49° 45′ 26,8″ N, 6° 38′ 18,2″ O